Laut Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, und soweit mir bekannt ist, auch in allen EU-Staaten, muß der Betreiber einer Homepage laut Teledienstgesetz §6 eine "Anbieterkennzeichnung" bzw. einen Hinweis (Impressum) zum Betreiber der Seite anbringen.Die Identität der Anbieter muß auf der Homepage offenbart werden.
Betreiber: Lutz Richter